Wir sind ein anerkannter Betreuungsverein und unsere Vereinsbetreuerinnen übernehmen vom Gericht übertragene Betreuungen. Unsere Vereinsbetreuerinnen haben alle Studienabschlüsse als Diplom-Sozialarbeiterinnen/ Sozialpädagoginnen.
Darüber hinaus beraten wir Sie gerne zu Fragestellungen hinsichtlich der rechtleichen Betreuung und der Übernahme von Betreuungen.
Ein Vereinsbetreuer ist ein Arbeitnehmer eines nach § 1908f BGB anerkannten Betreuungsvereins, dem beruflich Betreuungen nach § 1897 Abs. 2 BGB seitens des Betreuungsgerichtes übertragen wurden.